Aufgaben der Ombudspersonen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Die beiden lokalen Ombudspersonen für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis wurden vom KIT-Senat als Vertrauenspersonen für alle Mitglieder und Angehörigen des KIT bestellt. Die Ombudspersonen beraten zu Fragen bezüglich guter wissenschaftlicher Praxis sowie in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Sie sind außerdem mit der Aufgabe betraut, in Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens ein Vorverfahren nach § 21 der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am KIT durchzuführen.

Die Ombudspersonen für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sind als Vertrauenspersonen bestellt und weisungsunabhängig, d.h. sie unterstehen in Ihrer Ombudsarbeit nicht der Weisungsbefugnis von Vorgesetzten aus dem KIT und können daher unabhängig und selbstständig agieren. Während ihrer Amtszeit dürfen sie deshalb auch nicht Mitglied eines zentralen Leitungsgremiums des KIT sein. Durch diese strukturelle Entflechtung wird ermöglicht, dass die Ombudspersonen die Grundsätze für ein ein faires und vertrauliches Verfahren in der Ermittlung von wissenschaftlichem Fehlverhalten einnehmen können.

Das Verfahren bei Nichtbeachtung guter wissenschaftlicher Praxis ist in Teil II der Satzung (ab S. 241) ausführlich beschrieben.

 

Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis (Campus Süd)

Prof. Dr. Marlis Hochbruck
Institut für Angewandte und Numerische Mathematik/ Leiterin der Arbeitsgruppe Numerik

ombudsperson-cs does-not-exist.gwp kit edu

https://na.math.kit.edu/people_marlis.php

Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis (Campus Nord)

Prof. Dr. Frank Simon
Institut für Prozessdatenverarbeitung und Elektronik/ Institutsleiter

ombudsperson-cn does-not-exist.gwp kit edu

https://www.ipe.kit.edu/mitarbeiter_3477.php