Wissenschaftliche Integrität sichern
Wissenschaftliche Integrität umfasst u.a. Transparenz, Gewissenhaftigkeit und Ehrlichkeit in Bezug auf die eigene Forschung sowie den Respekt vor Mensch, Tier und Umwelt. Sie ist Voraussetzung dafür, dass am KIT herausragende wissenschaftliche Leistungen erbracht werden können. Zugleich ist sie die Grundlage für das Vertrauen der Gesellschaft in die Ergebnisse unserer Forschungsarbeit.
Um die wissenschaftliche Integrität zu sichern, hat sich das KIT zur Einhaltung der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis (GWP) verpflichtet und die rechtsverbindliche Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis im Oktober 2021 beschlossen. Im September 2023 wurden einige Regelungen in einer Änderungssatzung angepasst.
Die Satzung definiert qualitätssichernde Standards zur Einhaltung der Grundprinzipien guter wissenschaftlicher Praxis. Diese orientieren sich an den Vorschlägen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft ebenso wie an Empfehlungen anderer Organisationen aus dem Wissenschafts- und Hochschulbereich.

Konkrete Verdachtsmomente wissenschaftlichen Fehlverhaltens müssen laut Satzung gemeldet werden!
Verdacht meldenUnterstützung bei der Umsetzung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (GWP)
Für alle Personen, die hier studieren, forschen und lehren stellt das KIT eine ganze Reihe von Service- und Beratungsangeboten bereit. Schauen Sie sich daher auf den folgenden Seiten um und erfahren Sie mehr!
Hier finden Sie:
- Allgemeine Informationen zur guten wissenschaftlichen Praxis am KIT
- Unterstützungsangebote für Fragestellungen im Forschungsprozess
- Informationen zur Vermittlung guter wissenschaftlicher Praxis in der Lehre
- Spezifische Angebote für Promovierende/Postdocs und Studierende
Ihre Frage wird nicht beantwortet? Kontaktieren Sie gerne das Büro für Gute wissenschaftliche Praxis und Ethische Grundsätze für weitere Informationen!
Das KIT bietet auch Unterstützung und Strukturen, um wissenschaftliches Fehlverhalten zu adressieren:
Wenn wissenschaftliches Fehlverhalten vermutet wird, kann ein formales Untersuchungsverfahren über die Ombudspersonen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis eingeleitet werden. Falls sich der Verdacht erhärtet, leiten diese den Fall an die Kommission für gute wissenschaftliche Praxis weiter.
Bei Problemen in der Betreuung von Doktorarbeiten stehen Ihnen die Ombudspersonen für Promovierende und Betreuuende gerne zur Seite. Die Ombudspersonen für die Ethischen Grundsätze unterstützen bei Fragen zu den ethischen Grundsätzen des KIT sowie zu Ethikanträgen.