Aufgaben der Kommission für gute wissenschaftliche Praxis

Die ständige Kommission für gute wissenschaftliche Praxis am KIT ist durch den Senat bestellt. Ihr gehören folgende Personen an (zu den erweiterten Regelungen, siehe Satzung):

  • Eine externe Person mit der Befähigung zum Richteramt als Vorsitzende/r
  • Vier Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
  • Eine akademische Mitarbeiterin bzw. ein akademischer Mitarbeiter
  • Eine Doktorandin bzw. ein Doktorand
  • Ständige Gäste: Ombudspersonen für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, am KIT beschäftigte Person mit Befähigung zum Richteramt

Die Mitglieder und Gäste der Kommission sowie ihre Stellvertretungen, zu Verfahren hinzugezogene Sachverständige u.a. mit dem Verfahren betrauten Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Kommission für gute wissenschaftliche Praxis hat laut Satzung folgende Aufgaben:

Das Verfahren bei Nichtbeachtung guter wissenschaftlicher Praxis ist in Teil II der Satzung (ab S. 241) ausführlich beschrieben.

Die Arbeit der Kommission für gute wissenschaftliche Praxis wird organisatorisch durch das Büro für Gute wissenschaftliche Praxis und Ethische Grundsätze unterstützt.