Wissenschaftliches Fehlverhalten und fragwürdige Forschungspraxis

Verstöße gegen die Regelungen der guten wissenschaftlichen Praxis können verschieden gelagert sein und unterscheiden sich in den Konsequenzen, die sie für die Wissenschaft und Gesellschaft mit sich bringen. Oft unterscheidet man daher zwischen (schwerwiegendem) wissenschaftlichen Fehlverhalten und sog. fragwürdigen Forschungspraktiken.

Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt insbesondere vor, wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder die Forschungstätigkeit Dritter auf andere Weise erheblich beeinträchtigt wird. Schwerwiegendes Fehlverhalten sind beispielsweise die Erfindung und Fälschung von Forschungsergebnissen oder Plagiate. Wie Regelverstöße untersucht und geahndet werden, regelt die KIT-Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.

Fragwürdige Forschungspraktiken sind weniger eindeutig zu bestimmen, umfassen jedoch meist eine ganze Bandbreite von Handlungen, die auf das Herauspicken, Unterdrücken und Verzerren von Ergebnissen hinauslaufen. Auch das Aufstellen von Hypothesen, nachdem bereits (erste) Ergebnisse vorliegen, kann unter dem Begriff gefasst werden. Sowohl wissenschaftliches Fehlverhalten als auch fragwürdige Forschungspraktiken nehmen einen negativen Einfluss auf den Erkenntnisprozess und haben damit weitreichende Wirkung auf das Vertrauen von Gesellschaft und Politik in die Forschung.

Verstöße melden und Unterstützung suchen

Liegt ein Verdacht auf (schweres) wissenschaftliches Fehlverhalten vor, sind die lokalen Ombudspersonen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, die zentrale Ombudsperson der Helmholtz-Gemeinschaft oder die überregional tätigen Ombudspersonen der Deutschen Forschungsgemeinschaft ("Ombudsman für die Wissenschaft") zu kontaktieren - möglichst mit konkreten Belegen der Vorwürfe (z.B. E-Mails, Forschungsdaten, etc.) - selbstverständlich, ohne sich bei deren Beschaffung strafbar zu machen.

Am KIT stehen noch weitere Stellen zur Verfügung, die zur Einhaltung der Regelungen guter wissenschaftlicher Praxis beraten: