Gute wissenschaftliche Praxis (GWP)
Für alle Personen, die hier studieren, forschen und lehren stellt das KIT eine ganze Reihe von Service- und Beratungsangeboten bereit. Schauen Sie sich daher auf den folgenden Seiten um und erfahren Sie mehr!
Hier finden Sie:
- Allgemeine Informationen zur guten wissenschaftlichen Praxis am KIT
- Unterstützungsangebote für Fragestellungen im Forschungsprozess
- Informationen zur Vermittlung guter wissenschaftlicher Praxis in der Lehre
- Spezifische Angebote für Promovierende/Postdocs und Studierende
Ihre Frage wird nicht beantwortet? Kontaktieren Sie gerne das Büro für Gute wissenschaftliche Praxis und Ethische Grundsätze für weitere Informationen!

Der „Gollum-Effekt“ beschreibt, wie Forschende Daten und Erkenntnisse oft zurückhalten und damit der Wissenschaft schaden.
www.tagesschau.de
Anja Karlshaus veröffentlichte praxisorientierte Arbeiten zu Führungsthemen, doch ihre 2005 abgeschlossene Dissertation wurde von Stefan Weber wegen mindestens 73 Verstößen gegen gute wissenschaftliche Praxis.
www.berliner-zeitung.de
In diesem interaktiven Online-Workshop erfahren Sie, welche davon für die Literaturrecherche im wissenschaftlichen Kontext geeignet sind, und erhalten anhand praxisnaher Beispiele Tipps, wie Sie Ihre Recherche mit KI effizienter und intelligenter gestalten können.
www.khys.deWissenschaftliches Fehlverhalten
Das KIT bietet auch Unterstützung und Strukturen, um wissenschaftliches Fehlverhalten zu adressieren:
Wenn wissenschaftliches Fehlverhalten vermutet wird, kann ein formales Untersuchungsverfahren über die Ombudspersonen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis eingeleitet werden. Falls sich der Verdacht erhärtet, leiten diese den Fall an die Kommission für gute wissenschaftliche Praxis weiter.
Bei Problemen in der Betreuung von Doktorarbeiten stehen Ihnen die Ombudspersonen für Promovierende und Betreuuende gerne zur Seite. Die Ombudspersonen für die Ethischen Grundsätze unterstützen bei Fragen zu den ethischen Grundsätzen des KIT sowie zu Ethikanträgen.
Konkrete Verdachtsmomente wissenschaftlichen Fehlverhaltens müssen laut Satzung gemeldet werden!
Verdacht melden