Zu den allgemeinen Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis (vgl. § 2 KIT-Satzung GWP) zählen insbesondere:
- Wissenschaftliches Arbeiten lege artis (= „nach den Regeln der Kunst“), d.h. mit fachspezifischen Standards und etablierten bzw. sehr gut beschriebenen Methoden.
- Forschung ergebnisoffen durchzuführen.
- Einen kritischen Diskurs innerhalb der engeren (eigene Arbeitseinheit) und weiteren wissenschaftlichen Gemeinschaft zuzulassen und zu fördern.
- Resultate immer fair, transparent, vollständig und unvoreingenommen zu dokumentieren.
- Alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln.
- Uneingeschränkte Gewissenhaftigkeit und Ehrlichkeit bei der Ermittlung wissenschaftlicher Sachverhalte und unbedingte Redlichkeit in der Zuweisung von Ideen und Ergebnisse zu deren Urhebern in Vergangenheit und Gegenwart.
- Respekt gegenüber Kolleginnen und Kollegen, Studierenden, Studienteilnehmerinnen und Studienteilnehmern, Tieren, Kulturgütern und der Umwelt.